AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Snug Immobilien GmbH – Snug Stays
1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen und Apartments zur Beherbergung, die zwischen den nachfolgend jeweils genannten Vermietern (im Folgenden „Vermieter“) und Dritten (im Folgenden „Gast“) abgeschlossen werden, sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen.
1.2 Vertragspartner des Gastes sind je nach gebuchtem Objekt jeweils einer der folgenden Vermieter:
- Snug Immobilien GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, mit Sitz in Ludwig-Thoma-Str. 9, 82229 Seefeld
• für das Objekt Hauptstr. 56, 82234 Weßling
• für das Objekt Seestr. 33, 82237 Wörthsee - Beate König, wohnhaft in Herrsching;
• für das Objekt Leitenhöhe 42, 82211 Herrsching - Peter Heimpel, wohnhaft in Herrsching
• für das Objekt Steindlgasse 2, 82211 Herrsching - Claudia Niedermaier, wohnhaft in Garmisch-Patenkirchen;
• für das Objekt Von Schorn-Weg 2, 86853 Dießen - Klemens Rump, wohnhaft in Starnberg
• für das Objekt Rudolf-Wittman-Bohegen 9a, 82319 Starnberg
Jeweils ist der genannte Vermieter alleiniger Ansprechpartner und Leistender („Vermieter“) in Bezug auf das gebuchte Objekt.
1.3 Die AGB des Gastes gelten nur dann, wenn dies zuvor ausdrücklich und in Textform zwischen Gast und dem jeweiligen Vermieter vereinbart wurde.
2. RESERVIERUNGEN / BUCHUNG
2.1 Mit der Durchführung einer Reservierung/Buchung auf einer Plattform (z. B. der Webseite des von Snug-Stays, Airbnb, Booking.com o. Ä.) bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Sofern das gewünschte Objekt bzw. die gewünschte Wohneinheit zum Zeitpunkt der Buchung verfügbar ist, erhält der Gast eine Reservierungs‐/Buchungsbestätigung des zuständigen Vermieters. Mit Zugang dieser Bestätigung kommt der Beherbergungsvertrag zustande.
2.2 Angebote des Vermieters hinsichtlich verfügbarer Apartments/Ferienwohnungen sind freibleibend und unverbindlich. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.
2.3 Bucht der Gast lediglich eine Objektkategorie ohne konkrete Wohnungsnummer, besteht kein Anspruch auf Zuweisung einer bestimmten Wohneinheit. Der Vermieter behält sich branchenübliche Einschränkungen wie Mindestaufenthaltsdauer, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Reisezeiträume vor.
3. STORNIERUNGSFRISTEN / RÜCKTRITT DES GASTEN / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO-SHOW)
3.1 Eine Reservierung gilt erst dann als garantiert, wenn der Gast die in der Buchungsbestätigung genannten Zahlungsbedingungen erfüllt hat. Bis zum Ablauf der jeweils kommunizierten kostenfreien Stornierungsfrist kann der Gast die Buchung unter Angabe seiner Reservierungsnummer kostenfrei stornieren. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, außer der Vermieter stimmt einer Vertragsaufhebung ausdrücklich zu. Im Fall eines späteren Rücktritts oder bei Nichtantritt (No-Show) behält der Vermieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Erfolgt keine anderweitige Vermietung, kann der Vermieter pauschalierte Abzüge für ersparte Aufwendungen geltend machen. In diesem Fall ist der Gast verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung zu zahlen. Dem Gast bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Anspruch entstanden ist.
Bei mehrtägig garantierten Reservierungen führt Nichterscheinen des Gastes ab der ersten Nacht zwingend zur Stornierung aller weiteren Nächte. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Gastes auf anteilige Rückerstattung.
3.2 Erfolgt eine Buchung am Tag der Anreise, hat der Gast unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Stunde nach Zugang der Buchungsbestätigung, die volle Zahlung zu leisten.
4. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE
4.1 Es gelten die vom Vermieter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise. Alle angegebenen Preise verstehen sich brutto und beinhalten sämtliche gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
4.2 Lokale Abgaben (z. B. Kurtaxe) sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten und vom Gast gesondert zu entrichten.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG
5.1 Der Gast ist verpflichtet, den Preis für die vom Gast gebuchten Übernachtungsleistungen im Voraus vollständig zu bezahlen, sofern in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist.
5.2 Eine Aufrechnung durch den Gast ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
5.3 Akzeptierte Zahlungsmittel sind: MasterCard, Visa, Sofortüberweisung/Klarna, PayPal, Reguläre Banküberweisung. Barzahlung wird nicht akzeptiert.
5.4 Der Vermieter behält sich vor, hinterlegte Zahlungsmethoden zur Begleichung von Zusatzleistungen oder etwaiger Schäden gemäß diesen AGB zu belasten. Der Gast erteilt mit jeder Buchung sein ausdrückliches Einverständnis hierzu.
5.5 Mit jeder Reservierung erklärt sich der Gast damit einverstanden, die Rechnung elektronisch als Download oder via E-Mail zu erhalten.
6. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER WOHNUNGEN
6.1 Die reservierte Unterkunft steht dem Gast ausschließlich im gebuchten Zeitraum zur Verfügung.
6.2 Schlüssel, Schlüsselkarten und/oder Parkausweise, die der Vermieter dem Gast übergibt, sind am Abreisetag an den Vermieter oder an den vom Vermieter benannten Rückgabeort (z. B. Schlüsselbox in der Wohnung) zu übergeben. Geht ein Schlüssel, eine Schlüsselkarten oder ein Parkausweis verloren bzw. wird dieser nicht fristgerecht zurückgegeben, erhebt der Vermieter pauschal eine Gebühr von 40,00 €. Darüber hinaus behält sich der Vermieter das Recht vor, weiteren Ersatz für den entstandenen Schaden zu verlangen – beispielsweise den Austausch des gesamten Schließsystems –, sofern dieser aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.3 Ein Late Check-out kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit direkt mit dem Vermieter vereinbart werden. Stimmt der Vermieter einem späten Check-out zu, wird eine Gebühr von 10,00 € je angefangener Stunde erhoben. Erfolgt die Abreise ohne vorherige Zustimmung zum späten Check-out, beträgt die Gebühr 30,00 € je angefangener Stunde. Bei Überschreitung von mehr als drei Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-out (sofern eine Zustimmung des Vermieters vorliegt), wird der volle Übernachtungspreis für eine weitere Nacht berechnet. Fehlt eine Zustimmung, schuldet der Gast zudem Ersatz des darüber hinaus entstandenen Schadens. Dem Gast bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late Check-out besteht nicht.
6.4 Ein Anspruch auf einen Late Check-out kann nicht hergeleitet werden.
6.5 Ein Early Check-in kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit direkt mit dem Vermieter vereinbart werden. Stimmt der Vermieter dem Early Check-in zu, wird eine Gebühr von 10,00 € je angefangener Stunde erhoben. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Early Check-in besteht nicht.
7. ÜBERLASSUNG, WEITERVERMIETUNG, NUTZUNG
7.1 Die Unter- oder Weitervermietung, Weitervermittlung oder Abtretung der gebuchten Unterkunft an Dritte ist untersagt. Dies umfasst insbesondere auch die Weitervermittlung von Unterkunftskontingenten an Dritte zu höheren als den durch den Vermieter ausgewiesenen Preisen. Ebenso ist die Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen den Vermieter nicht zulässig. In diesen Fällen ist der Vermieter berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn falsche Angaben zur Art der Buchung oder zur Bezahlung gemacht wurden.
7.2 Die Nutzung der Unterkunft zu anderen Zwecken als der gewöhnlichen Beherbergung ist ausdrücklich untersagt. Hierunter fallen insbesondere gewerbliche oder illegale Nutzungen. Jegliche Foto- oder Videoaufnahmen in der Unterkunft bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Bei Verstößen kann der Vermieter die Buchung ohne Rückerstattung stornieren und die Rückgabe der Unterkunft verlangen.
8. HAFTUNG DES VERMIETERS
8.1 Der Vermieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Angestellten beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Vermieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, und zwar in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
8.2 Treten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auf, wird der Vermieter nach unverzüglicher Mängelrüge des Gastes bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist verpflichtet, das Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und weitere Schäden zu verhindern. Zudem hat der Gast den Vermieter unverzüglich auf drohende hohe Schäden hinzuweisen.
8.3 Der Vermieter haftet für eingebrachte Sachen des Gastes nur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein Anspruch des Gastes verjährt, sofern er nicht unverzüglich nach Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung eine Anzeige gegenüber dem Vermieter macht. Für Geldmittel, Wertgegenstände oder sonstige Kostbarkeiten, die einen Wert von mehr als 800,00 € (bzw. bei Sachen einen Wert von mehr als 3.500,00 €), ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung erforderlich. Fehlt eine solche Vereinbarung, ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
8.4 Erlangt der Gast einen Stellplatz vom Vermieter – entgeltlich oder unentgeltlich – kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Der Vermieter haftet daher nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden an abgestellten oder rangierten Fahrzeugen. Der Gast hat Schäden unverzüglich anzuzeigen; offensichtliche Schäden sind spätestens vor Verlassen des Stellplatzes zu melden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder Dritte verursacht wurden.
8.5 Jegliche weitergehenden Ansprüche des Gastes gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausgenommen hiervon sind Schadenersatzansprüche aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung und bei Verletzung von Kardinalpflichten.
8.6 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Fundsachen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters vorliegt. Auf Anfrage werden Fundsachen gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € versendet. Der Vermieter bewahrt Fundsachen sechs Monate lang auf. Danach erfolgt eine Entsorgung.
9. KAUTION
9.1 Zur Absicherung aller Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Gast aus dem Beherbergungsvertrag ist der Vermieter berechtigt, vor Überlassung der Unterkunft eine Kaution/Sicherheitsleistung zu verlangen:
- Bei Aufenthalten von weniger als drei Monaten: 250,00 € Kaution.
- Bei Aufenthalten von drei bis sechs Monaten: Kaution in Höhe eines monatlichen Übernachtungspreises.
9.2 Bei Aufenthalten von weniger als drei Monaten ist der Vermieter berechtigt, die Kaution/Sicherheitsleistung mittels Vorautorisierung des Zahlungsmittels einzuziehen. Leistet der Gast die Kaution nicht fristgerecht, hat er keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme der Unterkunft. Überlässt der Vermieter die Unterkunft trotzdem, kann der Vermieter den Beherbergungsvertrag fristlos kündigen, wenn die Kaution nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist geleistet wird.
9.3 Der Vermieter verpflichtet sich, die Kaution innerhalb eines Monats nach Ende des Beherbergungsvertrags abzurechnen.
10. KUNDENDATEN
10.1 Der Vermieter erhebt verpflichtend E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Gastes, um eine reibungslose Kommunikation sicherzustellen. Zudem kann der Vermieter bei Check-in ein gültiges Identifikationsdokument (Personalausweis, Reisepass) digital anfordern:
- Inländische Gäste: Personalausweis oder Reisepass
- Ausländische Gäste: Reisepass zwingend erforderlich
10.2 Kann die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden, ist der Vermieter berechtigt, die Buchung zu stornieren.
10.3 Zur Vermeidung betrügerischer oder schadhafter Buchungen kann der Vermieter Softwarelösungen einsetzen, die anhand der vom Gast bereitgestellten Daten (E-Mail, Telefonnummer, Kreditkartendaten, Anschrift) einen Fraud-Prevention-Score ermitteln. Der Vermieter behält sich vor, Buchungen, die durch das System als risikobehaftet gekennzeichnet werden, zu stornieren.
11. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS
11.1 Der Vermieter ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) Höhere Gewalt oder sonstige vonseiten des Vermieters nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen;
b) Der Vermieter begründeten Anlass zur Annahme hat, dass der Aufenthalt des Gastes den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters gefährdet, ohne dass dies dem Verantwortungsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;
c) Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben (z. B. Identität, Zahlungsfähigkeit, Aufenthaltszweck) vorgenommen oder wesentliche Tatsachen verschwiegen wurden;
d) Der Aufenthaltszweck gesetzeswidrig ist oder der Unterkunft zu Wohnungsprostitution dient;
e) Ein Verstoß gegen das Weitervermietungs- oder Abtretungsverbot gemäß Ziffer 7 vorliegt.
Der Vermieter informiert den Gast unverzüglich über die Ausübung des Kündigungsrechts.
11.2 Bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter besteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
11.3 Kündigt der Vermieter aufgrund eines Umstands, den der Gast zu verantworten hat (z. B. Punkt 11.1 c–e), kann der Vermieter künftige Buchungen des Gastes sofort stornieren oder ablehnen, auch wenn diese bereits bestätigt wurden.
12. GUTSCHEINE
12.1 Ein beim Vermieter erworbener Gutschein kann ausschließlich für Leistungen des Vermieters eingelöst werden. Ein verbleibendes Restguthaben bleibt bestehen und kann für weitere Buchungen genutzt werden.
12.2 Gutscheine sind nicht zurückgabefähig, nicht wiederverkaufbar, nicht übertragbar und nicht (teil-)gegen Bargeld einlösbar.
12.3 Der Besteller eines Gutscheins ist für die korrekte Angabe aller Empfängerdaten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an die der Gutschein und die Rechnung verschickt werden sollen.
13. RAUCHVERBOT UND SICHERHEITSEINRICHTUNGEN
13.1 Sämtliche Unterkünfte des Vermieters sind Nichtraucherapartments. Das Rauchen in den Apartments sowie in Gemeinschaftsbereichen ist strikt untersagt. Dies beinhaltet auch E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte.
13.2 Das Rauchen auf Balkon- oder Terrassenbereichen ist nur gestattet, wenn diese ausdrücklich gekennzeichnet sind und die Tür zum Apartment geschlossen bleibt.
13.3 Bei Verstoß gegen das Rauchverbot kann der Vermieter eine pauschale Schadensersatzforderung in Höhe von 250,00 € erheben, um Reinigungsaufwand und entgangene Einnahmen aus einer verzögerten Weitervermietung abzudecken. Der Vermieter kann einen höheren Schaden geltend machen, sofern dieser nachgewiesen wird. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
13.4 Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern, Rauchmeldern oder Brandmelde-/Hausalarmanlagen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Strafgebühr in Höhe von 150 € fällig. Dies gilt auch für das Deaktivieren oder Blockieren von Sicherheits- und Dezibelsensoren innerhalb der Unterkunft.
13.5 Erkennt der Vermieter Verstöße gegen Ziffer 13.1 oder 13.4, ist der Vermieter berechtigt, die aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Gast umgehend des Hauses zu verweisen. Eine (Teil-)Rückerstattung des Mietpreises erfolgt nicht. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
13.6 In einigen Unterkünften können vernetzte Rauchmelder installiert sein, die direkt mit der örtlichen Feuerwehr oder einem Sicherheitsdienst verbunden sind. Wird die Brandmeldeanlage vorsätzlich oder fahrlässig ausgelöst (z. B. durch Verstoß gegen das Rauchverbot), haftet der Gast in vollem Umfang für die tatsächlich entstandenen Kosten (z. B. Einsatzkosten der Feuerwehr oder des Sicherheitsdienstes).
14. VERBOT VON PARTYS UND VERSAMMLUNGEN
14.1 Lärm im gebuchten Apartment, in den Gemeinschaftsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände ist grundsätzlich zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr einzuhalten, sofern nicht abweichende Regelungen durch geltende Hausordnungen oder örtliche Vorschriften existieren.
14.2 Das Abhalten von Partys oder größeren Versammlungen in Apartments und Gemeinschaftsbereichen des Vermieters ist strengstens untersagt.
14.3 Bei Verstößen gegen Ziffer 14.1 oder 14.2 kann der Vermieter vom Gast einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 500,00 € verlangen, um Reinigungskosten und entgangene Einnahmen aus einer verzögerten Weitervermietung abzudecken. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
14.4 In Apartments und Gemeinschaftsbereichen können Dezibel-Messsensoren installiert sein. Diese zeichnen keine Gespräche oder Unterhaltungen auf, sondern dienen ausschließlich der Detektion überhöhter Lautstärke.
14.5 Erkennt der Vermieter Verstöße gegen Ziffer 14.1 oder 14.2, ist er berechtigt, die aktive Buchung unverzüglich zu kündigen und den Gast des Hauses zu verweisen. Eine Rück‐ oder Teilerstattung des Mietpreises erfolgt nicht. Der Vermieter behält sich vor, für die Durchsetzung des Hausrechts Dritte (z. B. Sicherheitsdienste) hinzuzuziehen. Die entstehenden Kosten trägt der Gast.
15. BESCHÄDIGUNG ODER UNBERECHTIGTE INVENTARENTFERNUNG
15.1 Verursacht der Gast während der Beherbergung Schäden am Inventar oder wird Inventar ohne Genehmigung aus der Unterkunft entfernt, hat der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der notwendigen Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens einschließlich entgangener Einnahmen aus einer verzögerten Weitervermietung sowie Rechtsverfolgungskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 €. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
16. HAUSTIERE
16.1 Das Mitbringen von Haustieren ist in den Unterkünften und Gemeinschaftsbereichen des Vermieters grundsätzlich untersagt. Ausgenommen hiervon sind Blinden-, Gehörlosen- sowie vergleichbare Assistenzhunde, die gegen Nachweis jederzeit und kostenlos mitgeführt werden dürfen. Der entsprechende Nachweis ist vor Check-in dem Vermieter vorzulegen.
16.2 Der Vermieter kann nach eigenem Ermessen weitere Ausnahmen gestatten; ein Anspruch des Gastes darauf besteht jedoch nicht. Hält sich unerlaubt ein Haustier in der Unterkunft auf, erhebt der Vermieter eine pauschale Sonderreinigungsgebühr in Höhe von 150 € und ist berechtigt, die aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Gast des Hauses zu verweisen. Eine (Teil-)Rückerstattung des Mietpreises erfolgt nicht. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
17. INSTANDHALTUNG
17.1 Mit der Buchung verpflichtet sich der Gast, die überlassene Unterkunft sowie alle gemeinsam genutzten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend zu behandeln, für ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen und grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Verursacht der Gast während oder nach seinem Aufenthalt Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, kann der Vermieter eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens 50,00 € (abhängig vom Verschmutzungsgrad) erheben. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
17.2 Der Gast ist verpflichtet, bei Einzug den Zustand der Einrichtung auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu prüfen und etwaige Mängel oder Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter zu melden.
17.3 Der Gast haftet für alle Schäden an der überlassenen Unterkunft, dem Inventar und den gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, die er oder seine Besucher durch schuldhafte vertragswidrige Nutzung verursachen und die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
17.4 Bei Buchungen von mehr als sieben Übernachtungen ist der Vermieter berechtigt, wöchentliche Zwischenreinigungen durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet, dem vom Vermieter beauftragten Personal hierfür Zugang zur Unterkunft zu gewähren.
18. INTERNETNUTZUNG
18.1 Der Vermieter stellt dem Gast nach Möglichkeit einen Internetzugang zur Verfügung. Ausfälle oder Störungen aufgrund höherer Gewalt oder Wartungsarbeiten können nicht ausgeschlossen werden.
18.2 Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor bei:
- Download und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer-Netzwerke
- Nutzung illegaler Streaming-Angebote
- Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB)
Der Gast ist verpflichtet, die Urheber-, Marken-, Patent- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Kommen durch missbräuchliche Nutzung Rechtsansprüche Dritter gegen den Vermieter auf, stellt der Gast den Vermieter auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei und erstattet angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Dieser Freistellungsanspruch umfasst insbesondere Ansprüche aus Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.
18.3 Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss an Dritte ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Gast für sämtliche daraus resultierenden Schäden gegenüber dem Vermieter.
18.4 Der Vermieter behält sich vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.
19. DATENSCHUTZ
19.1 Die Datenschutzbestimmungen des Vermieters sind einsehbar unter:
https://snug-stays.de/datenschutz
20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
20.1 Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
20.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist jeweils der Sitz des betreffenden Vermieters (siehe Ziffer 1.2).
20.3 Ausschließlicher Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des betreffenden Vermieters. Hat ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, gilt der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand.
20.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
20.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung vereinbaren die Parteien eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.
20.6 Der Vermieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Juni 2024